var imgWindow = ""; function openPopup(img, width, height) { if (img && width && height) { width = Math.min(width + 36, 640); height = Math.min(height + 30, 480); if (imgWindow.location && !imgWindow.closed) imgWindow.close(); imgWindow = window.open(img, "imgWindow" + width + height, "toolbar=no,location=no,directories=no,status=no,scrollbars=yes,resizable=yes,width=" + width + ",height=" + height); // imgWindow.focus(); } } // -->
olau, 19. Februar 2003 um 14:16:13 MEZ Abzocke Einige Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, entlang des Grates zwischen Recht und Unrecht anderen Unternehmen mit ebenso irreführenden wie aberwitzigen Forderungen das Geld aus dem Säckel zu ziehen. Heute im Briefkasten: Können Sie es lesen? Das Ganze ist mit »Ihre Rechnung« überschrieben. Der Gesamtbetrag der Rechnung liegt unter 500 Euro. Damit ist gewährleistet, dass auch niedrigste Führungskräfte die Rechnung abzeichnen. Und dann noch die Aufforderung, den Betrag »rechtzeitig zu begleichen«. Da wird man quasi unter Druck gesetzt, zumal das Äußere des Schreibens (erst recht der hier nicht abgebildete Umschlag) eine Verwechslung mit dem rosafarbenen T-Konzern aufdrängt. Erst im Kleingedruckten dann die Auflösung: Wir bieten Ihnen einen hervorgehobenen Eintrag in unserer online Datenbank unter der Domainadresse www.tele-branchenportal.de an. Durch Bezahlung des genannten Angebotspreises, unter Angabe der oben aufgeführten Angebotsnummer, kommt der Anzeigenauftrag zustande. Bei dem Angebot handelt es sich nicht um eine Rechnung im Sinne des §14 UStG. Es ist daher nicht zur Vorlage beim Finanzamt geeignet. Jeder Kunde, der das Angebot annimmt, erhält eine zur Vorlage beim Finanzamt bestimmte Rechnung zugeschickt. Ja ja, so mancher stolpert an dem Grat in Justitias tiefe Abgründe. Aber wetten wir? die kommen damit durch, wenn sie jemand anzeigt - - - - - - |