Schauplätze

Mittwoch, 4. Dezember 2002

Ein-Weg-Route für Mensch und Maschine

Wer fliegen will, muss untersucht werden. Das will man so von den Piloten. Wer geflogen werden will, dem bleibt ein solche Untersuchung erspart. Oder hat man von Fernreisenden schon mal gehört, dass sie erst dann eine Maschine betreten dürfen, wenn ihre Flugtauglichkeit festgestellt wurde?

Wenn man als Asylsuchender aus Deutschland abgeschoben werden soll, dann müssen Ärzte darüber befinden, ob der Abzuschiebende tatsächlich flugtauglich ist. Was, wenn nicht? Darf der Asylsuchende dann im Land bleiben? Oder muss er mit der Bahn fahren und ist ein Fall für die Menschenrechtskommission?

Wenn er zu dick ist oder zu klein für sein Gewicht, wenn das (Belastungs-)EKG ihn für gefährdet erklärt, sein Urin Bedenken macht oder die Lungen schlapp, wenn er Rot von Grün nicht unterscheiden kann oder im Dämmerlicht seine Augen nur noch einheitlich grau sehen, dann kann der Pilot seine Lizenz vergessen. Aber warum sollten diese (durchaus sinnvollen) Auflagen für Asylbewerber gelten? Oder wird man ihnen nach Bestehen der fliegerärztlichen Untersuchung und einem Verkehrsflieger-Crashkurs in Zukunft gestatten, ihre Leidensgenossen mit einer abgewrackten Chartermaschine in die Heimat zurückzufliegen?


 
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Resident of Antville  seit 7991 Tagen
zuletzt aktualisiert:
22. Juni 2003, 17:43

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