Schauplätze

Donnerstag, 31. Oktober 2002

Streit beilegen

Heute ist wegen einer beiderseitigen Missinterpretation eines Sachverhalts zwischen einer Kollegin und mir ein kleiner Streit entbrannt, dessen innewohnender Dissens in Schuldzuweisungen eskalierte. Bis jetzt ist mir unklar, ob sie meine Argumentation zur Aufklärung der Lage verstanden hat. Ebenso dürfte sie noch unsicher sein, ob ihre Argumentation meine Zustimmung fand. Fakt ist jedenfalls, dass wir — eigentlich völlig an den Tatsachen vorbei — uns gegenseitig die Schuld in die Schuhe geschoben haben.

Macht die bloße Schuldzuweisung eines anderen mich bereits schuldig? Wenn ja, muss ich mich dann entschuldigen? Oder besser: Kann ich mich überhaupt selbst entschuldigen? Schließlich kann man sich selbst nicht die Beichte abnehmen. Entschuldigen kann einen immer nur der andere. Und wenn ich um Entschuldigung bitte, mich aber nicht in Schuld wähne, gebe ich dann nicht automatisch eine Schuld zu?

Ich entschuldige also die cholerischen fünf Minuten meiner Kollegin und sage: »Ich möchte mich wieder mit ihnen vertragen.« Hände schütteln. Alles wird gut. Diplomatie ist gar nicht so schwierig. Schuldzuweisungen nützen niemandem irgendetwas.


 
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Resident of Antville  seit 7993 Tagen
zuletzt aktualisiert:
22. Juni 2003, 17:43

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