var imgWindow = ""; function openPopup(img, width, height) { if (img && width && height) { width = Math.min(width + 36, 640); height = Math.min(height + 30, 480); if (imgWindow.location && !imgWindow.closed) imgWindow.close(); imgWindow = window.open(img, "imgWindow" + width + height, "toolbar=no,location=no,directories=no,status=no,scrollbars=yes,resizable=yes,width=" + width + ",height=" + height); // imgWindow.focus(); } } // -->
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Dienstag, 22. Oktober 2002
olau, 22. Oktober 2002 um 08:09:32 MESZ
Straftarife bei der Bahn Das wurde auch Zeit: Die Wirtschaft spricht seit Jahren vom Käufermarkt, und die Bahn als Monopolist macht daraus einfach einen Verkäufermarkt. Ab dem 15. Dezember 2002 soll das neue Tarifsystem in Kraft treten. Was ist da zu lesen in der Broschüre? Zug verpasst was nun? Bei bahnbedingten Störungen: Kann die Zugbindung am Reisetag zum Beispiel durch Zugverspätung nicht eingehalten werden, können Sie selbstverständlich ohne Zuzahlung mit dem nächstmöglichen Zug fahren und Ihre Reise fortsetzen.Vielen Dank! Das ist in der Tat selbstverständlich. Aber jetzt kommt's ganz dicke: Aus persönlichen Gründen: Wenn Sie am Reisetag Ihre Reisewünsche ändern und einen anderen als den gebuchten Zug nutzen möchten, können Sie eine Plan&Spar-Zusatzkarte kaufen. Diese kostet die Differenz zwischen dem Plan&Spar-Preis und dem Normalpreis zuzüglich einer Gebühr von 45, EUR.Sehr schön auch der Kommentar aus der Zeit: Die Deutsche Bahn provoziert den Volksaufstand. ![]() ![]()
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